Landesschüler*innenvertretung der Berufsbildenden Schulen Schleswig-Holstein warnt vor einem Rückschritt bei Persönlichkeitsrechten und Kinderschutz
Die Landesregierung Schleswig-Holstein plant, Schulen künftig zu ermöglichen, Ton- und Bilddaten von Schüler*innen zu pädagogisch-didaktischen Zwecken auch ohne Einwilligung der Eltern beziehungsweise der volljährigen Schüler*innen zu verarbeiten. Als Beispiel nennt die Landesregierung unter anderem Videoaufnahmen im Sportunterricht, mit denen Bewegungsabläufe analysiert und Leistungen verbessert werden sollen (vgl. Drucksache 20/4654).
Die Landesschüler*innenvertretung der Berufsbildenden Schulen Schleswig-Holstein (LSV) stellt den pädagogischen Nutzen solcher Aufnahmen nicht grundsätzlich infrage. Problematisch ist vielmehr, dass die Einwilligung als bisher zentrale Schutzvoraussetzung entfallen soll. Gleichzeitig bleibt in der Drucksache offen, welche konkreten Vorgaben künftig sicherstellen sollen, dass Schüler*innen und Eltern überhaupt zuverlässig erfahren, wann eine Aufnahme gemacht wird und welche Aufnahme zu welchem Zweck entsteht.
Gerade das ist aus Sicht der LSV entscheidend. Denn wer nicht weiß, dass gerade eine Aufnahme gemacht wird, kann auch nicht “Nein” sagen. Im Sportunterricht oder beim Schwimmen kann eine Kamera beispielsweise einen kurzen Moment erfassen, ohne dass die betroffene Person dies überhaupt bemerkt. Ein nachträglicher Widerspruch kann dann keinen Schutz mehr herstellen. Ein theoretisches Recht, “Nein” zu sagen, reicht nicht aus, wenn man gar nicht weiß, dass man gefragt werden müsste.
Hinzu kommt das besondere Machtgefälle zwischen Schüler*innen und Lehrkräften. Eine zehn- oder elfjährige Person soll sich gegenüber einer erwachsenen Autoritätsperson und möglicherweise vor der gesamten Klasse gegen eine Aufnahme stellen. Die Lehrkraft bewertet Leistungen, gestaltet den Unterricht und hat eine entsprechende Autoritätsposition. Gerade von Kindern kann deshalb nicht erwartet werden, dass sie ihre persönlichen Grenzen jederzeit selbstbewusst gegenüber Erwachsenen durchsetzen.
Für die LSV ist dabei insbesondere der Kinderschutz ein entscheidender Punkt. Kinderschutz bedeutet nicht, nur davon auszugehen, dass sich alle Beteiligten jederzeit korrekt verhalten. Kinderschutz muss auch den schlimmstmöglichen Fall mitdenken. Ja, Fälle von Missbrauch können selten sein. Aber auch wenn es nur wenige Fälle pro Jahr gibt, sind es Fälle, die für die betroffenen Kinder und Jugendlichen gravierende Folgen haben können. Deshalb darf der Gesetzgeber keinen zusätzlichen Raum schaffen, in dem sensible Aufnahmen ohne vorherige Zustimmung oder ausreichende Transparenz möglich werden.
Gerade bei Aufnahmen des Körpers, etwa im Sport- oder Schwimmunterricht, muss besonders vorsichtig gehandelt werden. Es geht hier nicht allein um Datenschutz, sondern auch um Privatsphäre, persönliche Grenzen und das Sicherheitsgefühl von Kindern und Jugendlichen. Lehrkräfte sollten dabei ausdrücklich nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Aber verantwortungsvoller Kinderschutz bedeutet, Regelungen so zu gestalten, dass Missbrauch möglichst verhindert und nicht erst im Nachhinein aufgearbeitet wird.
Auch eine einmalige Einwilligung, zu Beginn eines Schuljahres, wäre für die LSV keine ausreichende Lösung. Persönliche Grenzen können sich verändern. Was für eine Schülerin oder einen Schüler im September noch in Ordnung ist, kann einige Monate später anders aussehen. Anfang des Schuljahres ist nicht automatisch das Ende des Schuljahres. Gerade bei Kindern und Jugendlichen muss eine Einwilligung deshalb konkret, nachvollziehbar und widerrufbar bleiben und darf nicht zu einer pauschalen Blankovollmacht werden.
Das Argument eines vermeintlich zu hohen bürokratischen Aufwands überzeugt die LSV nicht. Eine Einwilligung einzuholen, zu dokumentieren und bei Bedarf zu erneuern, mag organisatorischen Aufwand verursachen. Dieser Aufwand ist aber kein ausreichendes Argument dafür, Persönlichkeitsrechte und Schutzmechanismen abzubauen. Wenn bestehende Verfahren zu kompliziert sind, müssen sie vereinfacht und digitalisiert werden. Bürokratie abzubauen darf nicht bedeuten, Rechte abzubauen.
Der Landesschülersprecher dazu:
„Für mich ist hier eine Grenze überschritten. Wenn Schüler*innen nicht einmal sicher wissen müssen, wann eine Aufnahme von ihnen gemacht wird, dann können wir nicht ernsthaft davon sprechen, dass sie eine echte Möglichkeit haben, Nein zu sagen. Ein “Nein” funktioniert nur, wenn vorher überhaupt gefragt oder zumindest transparent informiert wurde.
Und beim Kinderschutz dürfen wir nicht nur vom guten Ausgang ausgehen. Wir wissen, dass es auch in Schulen zu Grenzüberschreitungen und Missbrauch kommen kann. Vielleicht sind das wenige Fälle. Aber wir reden hier über Kinder und Jugendliche. Für diese wenigen Betroffenen kann ein einziger Fall lebensverändernd sein. Deshalb muss der Gesetzgeber verhindern, dass zusätzliche Möglichkeiten für sensible Aufnahmen entstehen, die später missbraucht werden können.
Man kann den Spieß auch einmal umdrehen: Wenn die pädagogische Absicht ausreicht, um Schüler*innen ohne Einwilligung zu filmen, könnten Schüler*innen doch auch ihre Lehrkräfte filmen und die Aufnahmen an ihre Eltern schicken – selbstverständlich nur zu pädagogischen Zwecken, damit diese anschließend Tipps zur Verbesserung des Unterrichts geben. Absurd? Genau. Persönlichkeitsrechte dürfen keine Einbahnstraße sein.
Und bitte kommen wir nicht mit zu viel Bürokratie. Wenn es zu aufwändig ist zu fragen, dann macht das Verfahren einfacher. Aber Rechte abzuschaffen, weil ihre Einhaltung Arbeit verursacht, kann doch kein ernsthaftes Argument sein. Wir sparen auch nicht beim Brandschutz, weil regelmäßige Kontrollen Aufwand verursachen.
Wenn eine Aufnahme pädagogisch sinnvoll ist, dann sollte es möglich sein, vorher zu fragen. Wir brauchen Digitalisierung, aber wir brauchen sie mit Verantwortung. Gerade beim Kinderschutz darf nicht die Frage sein, was gerade noch erlaubt werden kann, sondern was wir unseren Schüler*innen gegenüber verantworten können.“
Die LSV fordert deshalb, die geplante Regelung zu überarbeiten und die vorherige Einwilligung als zentrale Schutzvoraussetzung beizubehalten. Pädagogisch sinnvolle Bild- und Tonaufnahmen sollen weiterhin möglich sein – aber transparent, freiwillig und mit klaren Regeln zu Zweck, Zugriff, Speicherung, Löschung und Widerruf.
Die entscheidende Frage darf nicht erst nach einer Aufnahme lauten: Warum hat die Schülerin oder der Schüler nicht „Nein“ gesagt?“ Sie muss vorher gestellt werden: „Dürfen wir dich dafür aufnehmen?“
Nur Ja heißt Ja. Nicht nur Nein heißt Nein.
